Mit Inkrafttreten der revidierten Hundegesetzgebung, voraussichtlich am 1. Juni 2025, gelten neue Bestimmungen zur Ausbildungspflicht für alle Hunde, unabhängig von Größe oder Rasse
Ab voraussichtlich 1. Juni 2025 müssen alle Hundebesitzer im Kanton Zürich eine verpflichtende Ausbildung mit ihrem Hund absolvieren. Das betrifft nicht nur große oder massige Hunde, sondern alle Hunde, unabhängig von Größe oder Rasse.
Wer zum ersten Mal einen Hund hält, muss einen theoretischen Kurs mit Prüfung absolvieren.
➡ Dieser Kurs muss vor oder direkt nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein!
Inhalte sind:
✅ Grundwissen über Hunde (Bedürfnisse, Verhalten, Körpersprache)
✅ Lernverhalten & Erziehungsmethoden
✅ Gesetzliche Vorschriften zur Hundehaltung
Jeder Hund muss einen praktischen Ausbildungskurs (6 Lektionen) absolvieren.
🔹 Start: Nach dem 6. Lebensmonat des Hundes
🔹 Abschluss: Spätestens 12 Monate nach Übernahme des Hundes
🔹 Kein Abschlusstest, aber laufende Überprüfung der Lernziele
🔹 Die Trainer müssen den Lernfortschritt dokumentieren und dem Veterinäramt auf verlangen vorlegen.
Inhalte des Praxiskurses:
🐾 Bindung & Aufmerksamkeit: Hund soll sich zuverlässig an seinem Halter orientieren
🐾 Grundsignale: Sitz, Platz, Rückruf & Leinenführigkeit
🐾 Sicheres Verhalten: Begegnungen mit Menschen & Hunden, Umweltsicherheit
🐾 Maulkorbtraining: Hund soll freiwillig einen Maulkorb akzeptieren
📌 Wer die Kurse nicht absolviert, verstößt gegen das Hundegesetz und riskiert Strafen!
📌 Gemeinden & das Veterinäramt können Kontrollen durchführen und Nachweise verlangen.
✅ Sich rechtzeitig über anerkannte Hundekurse informieren
✅ Nachweisen können, dass der Hund die Ausbildung durchlaufen hat
✅ Falls Ersthund, frühzeitig einen Theorie-Kurs buchen
Falls du Fragen hast oder deinen Hund auf die neuen Regeln vorbereiten möchtest, melde dich gern bei uns! 😊