Revidierte Hundegesetzgebung

Ausbildungspflicht für Hunde im Kanton Zürich ab 2025

Mit Inkrafttreten der revidierten Hundegesetzgebung, voraussichtlich am 1. Juni 2025, gelten neue Bestimmungen zur Ausbildungspflicht für alle Hunde, unabhängig von Größe oder Rasse

Was ändert sich konkret?

  1. Ersthundehaltende müssen einen theoretischen Ausbildungskurs absolvieren, der mit einer Prüfung abschließt.
  2. Alle Hunde müssen einen einheitlichen praktischen Ausbildungskurs durchlaufen:
    • Dauer: 6 Lektionen
    • Beginn: nach Vollendung des 6. Lebensmonats
    • Abschluss: spätestens 12 Monate nach der Übernahme des Hundes
  3. Die Lernziele für theoretische und praktische Hundeausbildung wurden vom Veterinäramt des Kantons Zürich festgelegt.

Was bedeutet die neue Ausbildungspflicht für Hundebesitzer? 🐶📜

Ab voraussichtlich 1. Juni 2025 müssen alle Hundebesitzer im Kanton Zürich eine verpflichtende Ausbildung mit ihrem Hund absolvieren. Das betrifft nicht nur große oder massige Hunde, sondern alle Hunde, unabhängig von Größe oder Rasse.

 

Für Ersthundehaltende 🆕

Wer zum ersten Mal einen Hund hält, muss einen theoretischen Kurs mit Prüfung absolvieren.

Dieser Kurs muss vor oder direkt nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein!

 

Inhalte sind:
✅ Grundwissen über Hunde (Bedürfnisse, Verhalten, Körpersprache)
✅ Lernverhalten & Erziehungsmethoden
✅ Gesetzliche Vorschriften zur Hundehaltung

 

mehr erfahren...

 


 

Für alle Hundebesitzer

Jeder Hund muss einen praktischen Ausbildungskurs (6 Lektionen) absolvieren.
🔹 Start: Nach dem 6. Lebensmonat des Hundes
🔹 Abschluss: Spätestens 12 Monate nach Übernahme des Hundes
🔹 Kein Abschlusstest, aber laufende Überprüfung der Lernziele 

🔹 Die Trainer müssen den Lernfortschritt dokumentieren und dem Veterinäramt auf verlangen vorlegen.

 

Inhalte des Praxiskurses:
🐾 Bindung & Aufmerksamkeit: Hund soll sich zuverlässig an seinem Halter orientieren
🐾 Grundsignale: Sitz, Platz, Rückruf & Leinenführigkeit
🐾 Sicheres Verhalten: Begegnungen mit Menschen & Hunden, Umweltsicherheit
🐾 Maulkorbtraining: Hund soll freiwillig einen Maulkorb akzeptieren

 

mehr erfahren...


Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung 🚨

 

📌 Wer die Kurse nicht absolviert, verstößt gegen das Hundegesetz und riskiert Strafen!
📌 Gemeinden & das Veterinäramt können Kontrollen durchführen und Nachweise verlangen.

 


Was sollten Hundebesitzer jetzt tun?

 

✅ Sich rechtzeitig über anerkannte Hundekurse informieren
✅ Nachweisen können, dass der Hund die Ausbildung durchlaufen hat
✅ Falls Ersthund, frühzeitig einen Theorie-Kurs buchen

 

 


Hintergrund zur Gesetzesänderung

  • Seit 2021 in Diskussion, ursprünglich geplant für Juni 2022
  • Verzögerung durch Rechtsmittelverfahren (teilweise erfolgreiche Beschwerde 2023)
  • 2024 endgültige Entscheidung: Bundesgericht hat Beschwerden abgewiesen
  • Regierungsratsbeschluss vom 10. Juli 2024: Inkrafttreten spätestens im 2. Quartal 2025

 

 

Falls du Fragen hast oder deinen Hund auf die neuen Regeln vorbereiten möchtest, melde dich gern bei uns! 😊